Dem Bürger die Stimme verwehrt

Mit Ernüchterung nehmen die Fraktionen von Freien Wählern und CDU den Ablauf und die Ergebnisse der letzten Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis.
Gemeinsam hatten beide Fraktionen einen Antrag für ein Vertreterbegehren nach § 8 Abs. 1 Satz 2 Hessische Gemeindeordnung eingebracht, in dem Glauben, den Nidderauer Bürgern damit ein ergebnisoffenes Verfahren zur Abstimmung über die seit Monaten strittige Nidderquerung zu ermöglichen. Flankiert wurde dieses Ansinnen von einem Antrag der Freien Wähler zur Finanzierung dieses Verfahrens. Um Kosten zu sparen, wäre die Durchführung gemeinsam mit der Landratswahl am 29.01.2023 möglich gewesen.
Beide Anträge wurden aber von der Koalition rigoros mit Argumenten abgelehnt, die die Fraktionen von FW und CDU sprachlos machen. Nicht nur, dass man behauptete, die von unbescholtenen Bürgern gesammelten mehr als 800 Unterschriften seien nicht repräsentativ, nein seitens eines SPD-Mitglieds wurde mitgeteilt, dass die Opposition beantragen könne, was sie wolle, die Koalition würde die Anträge grundsätzlich ablehnen. Mit der Zustimmung zum Bürgerentscheid hätten alle Gemeindevertreter Gewissheit darüber erlangt, ob eine Mehrheit das Projekt befürwortet oder nicht.
„Die Auffassungen von der immer eingeforderten kollegialen Zusammenarbeit, gehen da wohl stark auseinander“, so CDU-Fraktionsvorsitzender Thomas Warlich. Und Anette Abel, Fraktionsvorsitzende der Freien Wähler, ergänzt: „Vor dem Hintergrund der von den Koalitionsparteien im Wahlkampf versprochenen Transparenz und Bürgerbeteiligung ein Fußtritt für unbescholtene Bürger, die es wagen, der Koalition in die Suppe zu spucken, indem sie versuchen, ihre demokratischen Rechte wahrzunehmen.”

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